Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Parken auf Gehwegen z.B. in der Hauptstraße oder im Bereich des Biergartens nicht zulässig ist und von der Polizei konsequent geahndet wird. Fahrzeuge dürfen innerorts auf der Fahrbahn parken, wenn die nötige Durchfahrtsbreite noch gegeben ist.