Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein.
Jedes Jahr geben sich rund 50 Paare im Standesamt Ebelsbach das Ja-Wort.
Vor dem Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.
Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft.
Bevor Sie sich beim Standesamt Ihr „Ja“-Wort geben können, benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen.
• Wenn beide Verlobte volljährig und deutsch sind und noch nie verheiratet waren, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen (jeweils von beiden Verlobten!)
Reisepass oder Personalausweis.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Diese Urkunde ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes des/der Verlobten.
Bei Geburt im Ausland ist in jedem Fall eine Geburtsurkunde mit Elternangabe und Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer bzw. eine internationale Geburtsurkunde erforderlich.
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zur Eheschließung mit Angaben über den Familienstand, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift. Erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, wird diese Bescheinigung direkt beim Standesamt ausgedruckt). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde.
Wenn bereits gemeinsame Kinder der beiden Verlobten vorhanden sind: Geburtsurkunde mit Elternangabe der gemeinsamen Kinder.
Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original!
Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Nachweise und Urkunden zu verlangen.
• In allen anderen Fällen – insbesondere wenn ein Verlobter bereits verheiratet war oder ausländischer Staatsangehöriger ist – bitten wir Sie, persönlich im Standesamt zur Beratung vorzusprechen.
Wir informieren Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung benötigen. Dies gilt auch für Aussiedler!
Diese Auskünfte möchten wir Ihnen nur persönlich im Standesamt geben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass telefonische oder schriftliche Mitteilungen häufig zu Missverständnissen und Rückfragen führen und damit Verzögerungen eintreten können. Letzteres möchten wir – auch in Ihrem Interesse – vermeiden.
• Zuständig zur Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, bei dem die Eheschließung erfolgen soll.
• Wenn Sie verhindert sind, brauchen Sie zur ersten Beratung – anders als bei der späteren Anmeldung der Eheschließung – nicht selbst zu kommen. Sie können die Auskunft durch eine Person einholen lassen, die mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraut ist (Eltern, Geschwister usw.).
• Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließung soll gemeinsam und persönlich angemeldet werden. Die Anmeldung ist dann 6 Monate gültig.
• Reservierungen für die Eheschließung sollten nur bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbart werden.
Organisatorisches:
Sektempfang: Getränke z. B. Sekt, Saft, Wasser, Bier und ggf. Tische müssen vom Brautpaar organisiert werden.
Kühlmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Dauer: Für die Dauer des Sektempfanges inkl. Trauung planen Sie bitte maximal 1,0 Stunden ein.
Weitere Hinweise:
- Trausaal ist nicht barrierefrei
- Bild- und Tonaufnahmen, musikalische Gestaltung und Dekoration des Trausaals nach Absprache mit dem Standesbeamten möglich
- Blumen, Konfetti und Reis dürfen weder im Trausaal noch außerhalb gestreut werden; Seifenblasen dürfen nur im Freien verwendet werden (bitte setzen Sie auch Ihre Gäste hierüber in Kenntnis)
Beratung und Bearbeitung:
Standesamt Ebelsbach, Georg-Schäfer-Straße 56, 97500 Ebelsbach
Ansprechpartner:
Standesbeamter
Bernd Kaiser
Standesbeamter
Tel. 09522 / 725-28
E-Mail: b.kaiser@ebelsbach.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die standesamtlichen Trauungen finden in der Schlosskapelle Gleisenau statt.
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
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Telefax 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich