Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Hinweis: Inhaber von Nebenwohnungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen – hierfür ist ein Antrag erforderlich, der innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt werden muss.
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Online
Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.
Postalisch
Telefon
Rundfunkbeitrag: 18,36 EUR pro Monat
Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)
Stand: 19.06.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66