Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Hierdurch sind die Länder verpflichtet eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden und Städte.
Die Gemeinden Breitbrunn, Ebelsbach, Kirchlauter und Stettfeld erstellten gemeinsam eine kommunale Wärmeplanung. Durch die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung möchte die VG Ebelsbach ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele des Bundes leisten. Die Kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur zur Identifikation und Umsetzung konkreter Maßnahmen einer ökologisch und gleichzeitig ökonomisch sinnvollen Wärmeversorgung der Zukunft.
Beauftragt wurde hierfür das Planungsbüro Institut für Energietechnik IfE GmbH aus Amberg.
Die Kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Hier geht es zur Kommunalrichtlinie: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
In der Sitzung des Gemeinderates Kirchlauter am 01.12.2025 wurde der kommunale Wärmeplan der Gemeinde Kirchlauter beschlossen.
Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erfüllt die Gemeinde Kirchlauter ihre Verpflichtung nach dem Wärmeplanungsgesetz bis 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Der Wärmeplan entfaltet keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 Abs. 3 WPG).
Ab dem 01.07.2028 dürfen gemäß § 71 Abs. 1,8 GEG im Gemeindegebiet nur noch Heizungsanlagen eingebaut und in Betrieb genommen werden, wenn die bereit gestellt Wärme zu 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme besteht. Diese Regelung greift nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, sofern die Gemeinde Kirchlauter auf der Grundlage Ihres Wärmeplans ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gemäß § 26 Abs. 1 WPG ausweist.
Von einer Ausweisung bestimmter Neu- oder Ausbaugebiete von Wärmenetzen nach § 26 Abs. 1 WPG wird in der Gemeinde Kirchlauter vorerst abgesehen.
Der Wärmeplan kann hier eingesehen werden: Abschlussbericht KWP Kirchlauter.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
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Das Einwohnermeldeamt bittet um vorherige Terminvereinbarung!
