Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn 

  • Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
  • der Beitragszahler verstorben ist,
  • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
  • Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
  • Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
  • sonstige Gründe zutreffen.
Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    • wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
    • wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
    • wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung

     

Rundfunkbeitrag abmelden

Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Datei­anhänge senden. Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Es fallen keine Kosten an.

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Stand: 19.06.2026

Dienststelle

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

(+49) 09522 / 725 0

(+49) 09522 / 725 66

info@ebelsbach.de

Kontaktslider

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

info@ebelsbach.de

 

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr