Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    • wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
    • wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
    • wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung

     

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Es fallen keine Kosten an.

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Stand: 19.06.2026

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