Am Dienstag, den 25.03.2025 findet um 18:00 Uhr in Rudendorf eine Bürgerversammlungen statt.
Fällige Steuern für das 2. Kalendervierteljahr 2025
Für das 2. Quartal 2025 sind zum 15.05.2025 folgende Steuern und Abgaben fällig:
• Müllgebühren (gilt nur für die Gemeinde Stettfeld)
• Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser und Kanal
• Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
• Grundsteuer A + B
Die Grundsteuer wird unter Beachtung des Grundsteuergesetzes in der für das entsprechende Jahr geltenden Fassung unter Anwendung des satzungsmäßig beschlossenen Hebesatzes auf die Grundsteuermessbeträge bzw. Zerlegungsanteile festgesetzt und erhoben. Grundsteuermessbescheid bzw. Zerlegungsbescheid stellen für die hebeberechtigte Gemeinde bindende Grundlagenbescheide dar; eine Abweichung von dem darin getroffenen Regelungsgehalt ist unzulässig.
Der Bescheid für die Grundsteuer gilt für das laufende Kalenderjahr, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Durch öffentliche Bekanntmachung kann die Grundsteuer jeweils für ein weiteres Jahr festgesetzt werden. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung gelten die in diesem Bescheid getroffenen Festsetzungen gem. § 27 Abs. 3 GrStG für ein weiteres Kalenderjahr.
Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen Steuern auf eines der Gemeindekonten rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Im Falle der Nichtzahlung unterliegen die fälligen Steuern und Gebühren der Zwangsbeitreibung. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.
Bitte passen Sie Ihre Daueraufträge bezüglich der Grundsteuer entsprechend der neu ausgewiesenen Steuer auf Ihrem Bescheid an.
Steuern Gebühren
Simone Berninger Michaela Bunk
Daniela Karl
Aufgrund der neuen Grundsteuerreform erhalten alle Bürger, die Besitzer eines Grundstückes sind, einen neuen Bescheid für die Grundsteuerarten A und B. Diese Bescheide sind ab dem 01.01.2025 gültig.
Es kann jedoch vorkommen, dass einige Bürger aufgrund von fehlenden Datensätzen seitens des Finanzamtes oder fehlerhaften Grundlagen, die zur Klärung beim Finanzamt liegen, noch keine neuen Grundsteuerbescheide von ihrer Gemeinde erhalten haben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Finanzamt die notwendigen Fehlerbehebungen vornimmt, um die Grundlagenbescheide für die Gemeinde korrekt auszustellen.
Sobald wir die aktuellen Grundlagen vom Finanzamt erhalten haben, werden diese von uns nachveranlagt. Wir bitten betroffene Bürger um Nachsicht und darum, vor Rückfragen zunächst Abstand zu nehmen, bis weitere Informationen vorliegen.
Steueramt
Simone Berninger & Karl Daniela
öffentliche Bekanntmachung, PDF
Bekanntmachungsvermerk, PDF
Hebesatzsatzung ab 01.01.2025, PDF
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Ebelsbach.pdf
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse gemäß Trinkwasserverordnung finden sie hier:
Untersuchungsergebnis für den OT Schönbrunn v. 05.08.2024