Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.
Nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz (BayIngG) darf die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ (allein oder in einer Wortverbindung) führen, wer ein grundständiges Studium (in der Regel Bachelor) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen hat. Es muss sich hierbei um ein Studium handeln:
Des Weiteren darf die Berufsbezeichnung führen,
Erlaubnisvoraussetzung ist die Gleichwertigkeit der Ausbildung, welche sich nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz und dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz richtet.
Die Gleichwertigkeit wird anhand des ausländischen Diploms und Fächerkatalogs geprüft; die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn unterstützt hierbei fachlich.
Als für die Prüfung notwendige Unterlagen sind Kopien vom Diplom und Fächerkatalog erforderlich. Die Übersetzungen müssen von einer in Deutschland oder in der EU öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerin oder einem in Deutschland oder in der EU öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer gefertigt werden.
Wenn Sie die Ausbildung im Ausland absolviert haben, müssen Sie die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können in Bayern auch als Ingenieur/in arbeiten, wenn Sie keine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung haben. Sie dürfen sich jedoch nicht „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ nennen.
Ingenieurinnen und Ingenieure, die nicht den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Gebäude und Versorgungstechnik oder Vermessungswesen zuzurechnen sind, können die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung bei der Regierung von Schwaben online beantragen.
Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ (Empfänger: Bayerische Ingenieurekammer-Bau).Ingenieurinnen und Ingenieure der Fachgebiete Bauingenieurwesen, Gebäude- und Versorgungstechnik oder Vermessungswesen können die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau online beantragen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 27.07.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
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