Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 16.07.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66