Wenn Sie wegen schwerer Krankheit, einer Rehabilitationsmaßnahme oder während eines Krankenhausaufenthalts Ihren Haushalt zeitweise nicht weiterführen können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel
zeitweise Ihren Haushalt selbst nicht weiterführen können.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist zeitlich nicht begrenzt.
Darüber hinaus können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie
Die Haushaltshilfe unterstützt Sie für maximal 4 Wochen. Lebt ein Kind bei Ihnen, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, beträgt Ihr Anspruch bis zu 26 Wochen.
Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen auch eine Haushaltshilfe in anderen Fällen oder wenn Sie ältere Kinder haben. Näheres erfahren Sie in der Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Sie müssen die Haushaltshilfe grundsätzlich vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt Ihnen darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und macht Angaben, in welchem Umfang und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigen. Außerdem soll die Ärztin oder der Arzt angeben, ab wann der Unterstützungsbedarf besteht und welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.
Stimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihrem Antrag zu, kann diese Ihnen eine Haushaltshilfe eines Pflegediensts oder einer vergleichbaren Organisation vermitteln. Kann die Krankenkassen keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren und erhalten die Kosten in angemessener Höhe erstattet.
Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte bis zum 2. Grad im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie eine Haushaltshilfe während eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorge für Mütter beziehungsweise Väter oder
wegen einer medizinischen Rehabilitation beantragen:
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder
nach einer Operation eine Haushaltshilfe für 4 Wochen beantragen:
Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie müssen die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Haben Sie ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 15 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.
Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für jeden Tag Haushaltshilfe leisten Sie eine Zuzahlung, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR pro Tag.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.
<ul><li>Widerspruch</li><li>
Klage vor dem Sozialgericht
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Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2026
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