Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf eine Behandlung im Krankenhaus.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Behandlung im Krankenhaus benötigen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür. Dazu gehören insbesondere die
Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein sogenanntes Entlassmanagement, das Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bei der weiteren Versorgung unterstützt. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Ihnen unter anderem
Ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Das kann sowohl die Hausärztin oder der Hausarzt sein als auch eine Fachärztin oder ein Facharzt. Liegt kein Notfall vor, brauchen Sie eine Krankenhauseinweisung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt (Haus- oder Facharzt), um in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden. Um ein Krankenhaus aufzusuchen, müssen Sie sich in aller Regel nicht vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Für die Aufnahme ins Krankenhaus benötigen Sie
Es gibt keine Frist.
Für Kinder sind Krankenhausbehandlungen kostenfrei.
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, zahlen Sie bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag. Sie zahlen den Betrag aber höchstens für 28 Tage im Jahr.
Wenn Sie ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus wählen als das Krankenhaus, das in Ihrer ärztlichen Krankenhauseinweisung genannt ist, kann es sein, dass Sie die Mehrkosten ganz oder teilweise übernehmen müssen.
Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.
<ul><li>Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid</li><li>Klage vor dem Sozialgericht</li></ul>
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 21.07.2026
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