Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
    • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen.

Eintragung: 1.000,00 EUR

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 17.11.2025

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