Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen. Sie haben dann die Berechtigung Prüfbescheinigungen auszustellen.
Prüfsachverständige für Brandschutz bescheinigen in ihrem Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Anerkannte Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise und überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Anerkennung.
Prüfsachverständige für Brandschutz müssen:
Prüfsachverständige für Brandschutz müssen zudem nachweisen, dass sie:
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen. Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.
Um die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, des anlagentechnischen Brandschutzes und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachzuweisen, erfolgt eine Prüfung.
Hierfür sollten 4-5 Brandschutznachweise oder -konzepte eingereicht werden, die jeweils unterschiedliche Sonderbautatbestände mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad behandeln.
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz gemäß § 6 i.V.m. §§ 16 ff. Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) online beantragen.
keine
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Antragseingang und Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann einmalig um einen Monat verlängert werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66