Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.
Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:
Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.
In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.
Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
<p>verwaltungsgerichtliche Klage</p>
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.04.2026
VG Ebelsbach
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