Auf Antrag kann für Arbeitnehmer eines Saison- bzw. Kampagnebetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de) an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern übermittelt werden.
Um eine rechtzeitige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird um die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens eine Woche vor Bewilligungsbeginn gebeten.
Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten sind abhängig vom Zeitraum der Ausnahmebewilligung und von der Anzahl der von der Ausnahmebewilligung betroffenen Arbeitnehmer.
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 17.04.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66