Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist abgesehen von einigen wenigen gesetzlichen Ausnahmen genehmigungspflichtig.
Unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten nicht werktags durchgeführt werden können, ist eine Genehmigung der Sonn- oder Feiertagsarbeit u. a. gesetzlich vorgesehen für Ausnahmen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a), b), c) Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Sie können den Antrag auf Genehmigung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind und die Arbeiten nicht werktags durchgeführt werden können.
Eine Genehmigung für eine Feiertagsarbeit ist für das Bundesland erforderlich, in dem ein Feiertag gefeiert wird und in dem gearbeitet werden soll. Es gilt das Firmensitzprinzip.
Unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten nicht werktags durchgeführt werden können, kann eine Genehmigung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a), b), c) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erteilt werden, wenn
Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt den Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen online übermitteln.
Sie können das Formular Schritt für Schritt online ausfüllen und am Ende online einreichen. Der Formularassistent bietet Ihnen Hilfetexte zur Erläuterung der einzelnen Formularfelder. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Bestätigung und ein ausgefülltes PDF-Formular für Ihre Unterlagen. Sie können Ihre Formulardaten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Anzeigen hochladen. Damit ersparen Sie sich das erneute Ausfüllen von unveränderten Formularfeldern, wie z. B. die Angaben zu Ihrer Firma.
Die Gebühren betragen
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtlichen Klage
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2026
VG Ebelsbach
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