Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.
Die Lehrrettungswache muss
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
VG Ebelsbach
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