Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen, eine schulärztliche Untersuchung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) der Landratsämter und kreisfreien Städte zu erhalten.

Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.

Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten. 

Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von der Schule oder den Personensorgeberechtigten gewünscht wird, können die Personensorgeberechtigten und/oder die Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.

Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.

keine

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Stand: 12.06.2026

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