Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:
Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
Antrag online stellen:
Antrag per Post stellen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.
Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:
Für den Antrag müssen Sie einreichen:
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>
Widerspruch
<br />
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.
</li><li>
<p>verwaltungsgerichtliche Klage</p>
</li></ul>
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2026
VG Ebelsbach
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