Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung beantragen.
Ein Integrationskurs besteht aus:
Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs. Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.
Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.
Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Kursteilnahme haben und außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs setzt außerdem voraus, dass Sie
bisherige Schullaufbahn nicht in Deutschland fortsetzen,
Sie können Ihre Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs online beantragen.
Wenn Sie einem zugelassenen Kursträger eine Vollmacht erteilen, kann auch dieser den Online-Antrag für Sie stellen.
Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.
Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Kostenbefreiung oder Teilerstattung beantragen.
Gebühr: 2,29 EUR
<ul><li>
Widerspruch
<br />
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
</li><li>Klage vor dem Verwaltungsgericht</li></ul>
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)
Stand: 23.08.2026
VG Ebelsbach
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