Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die einer Wohnsitzregelung unterliegt, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.
Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Ein Umzug ist erst nach erfolgter Zustimmung Ihrer bisherigen Ausländerbehörde möglich.
Die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Es gibt keine Fristen.
Wohnsitzauflage: 50,00 Euro; wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist der Antrag kostenfrei
Eine Befreiung und Ermäßigung ist laut Aufenthaltsverordnung möglich.
<p>Klage vor dem Verwaltungsgericht</p>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66