Kommunale Wärmeplanung für die VG Ebelsbach

Förderkennzeichen 67K25964; Laufzeit des Vorhabens: 01.01.2024 bis 31.12.2024

Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Hierdurch sind die Länder verpflichtet eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist Aufgabe der planungsverantwortlichen Stellen. Als solche sollen die einzelnen Gemeinden und Städte herangezogen werden.

Die Gemeinden Breitbrunn, Ebelsbach, Kirchlauter und Stettfeld werden zusammen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Durch die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung möchte die VG Ebelsbach ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele des Bundes leisten. Die Kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur zur Identifikation und Umsetzung konkreter Maßnahmen einer ökologisch und gleichzeitig ökonomisch sinnvollen Wärmeversorgung der Zukunft.

Beauftragt wurde hierfür das Planungsbüro Institut für Energietechnik IfE GmbH aus Amberg.

Die Kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Hier geht es zur Kommunalrichtlinie: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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