Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie auf Antrag, wenn
Die maßgeblichen Altersgrenzen für eine Witwen- oder Witwerrente:
Die Regelungen gelten gleichermaßen für hinterbliebene Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.
Höhe und Dauer:
Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht:
Die Gesetze für die Witwen- oder Witwerrente wurden ab 2002 geändert. Je nach Zeitpunkt des Todes sowie Ihrer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft können Sie unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht erhalten. Die Berechnung kann dann abweichen:
Die Witwen- oder Witwerrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Antragstellung per Online-Verfahren:
Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene
Antragsfristen:
<ul><li>Gegen den Hinterbliebenenrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. </li><li>
Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
<br />
</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2026
VG Ebelsbach
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