Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:
Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.
Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:
Wichtig ist, dass die Angaben über
Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert.
Identifizierung durch alternative Dokumente:
Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:
Natürliche Person:
Sonstige Registrierungsdokumente:
Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:
Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:
Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.
Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.
<ul><li>Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.</li></ul>
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2026
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