Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich!
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Stand: 08.04.2022
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
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Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
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