Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.
Es stehen folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung:
Sie nehmen eine
oder Sie gründen eine
oder
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen.
Steuerliche Anmeldung online vornehmen:
Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.
Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:
Bayernweite Ergänzung
Für die folgenden Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt; außer das Finanzamt hat auf Antrag aufgrund eines Härtefalls die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen.
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.
keine
Bundesministerium der Finanzen und Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 22.05.2026
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