Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden .
Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
im Bestimmungsland versteuert werden.
Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.
Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.
Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.
Online-Meldung über das ELSTER-Portal:
Online-Meldung über das BOP:
Schriftliche Meldung per Post:
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>finanzgerichtliche Klage</li><li>Einspruch</li><li>Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden</li></ul>
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 22.08.2024
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