In den Verordnungen kann insbesondere bestimmt werden, dass
Verstöße gegen ein solches Verbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Gegen Bußgeldbescheide kann im Wege des Einspruchs vorgegangen werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf unmittelbar gegen gemeindliche Verordnungen ist ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.01.2026
VG Ebelsbach
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