Das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses ist der Schlüssel zu den Studienplätzen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.
Ein Studium als Beamter / Beamtin im öffentlichen Dienst ist für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Alternative. Neben den Verdienstmöglichkeiten während des 3-jährigen Studiums von über 1.550 Euro brutto im Monat ist auch der krisensichere und abwechslungsreiche Job danach ein Anreiz diesen Berufsweg einzuschlagen. Jedes Jahr im Herbst werden bei der Polizei, bei den Finanzämtern, Regierungen, Städten, Landkreisen, Gerichten, Bibliotheken, Rentenversicherungsträgern und vielen weiteren Behörden Studienplätze in der dritten Qualifikationsebene (früher gehobener Dienst) im nichttechnischen Bereich der Beamtenlaufbahn angeboten.
Das Sprungbrett zu all diesen Stellen ist das zentrale Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses, das jedes Jahr einmal im Oktober durchgeführt wird und grundsätzlich nur für das darauf folgende Einstellungsjahr gilt. Allerdings können Einstellungsbehörden - zeitlich befristet bis zum Einstellungsjahr 2027 - bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.
In einer schriftlichen Prüfung werden die Deutschkenntnisse, das Allgemeinwissen sowie das logische, strukturelle und analytische Denkvermögen auf den Prüfstand gestellt. Zudem werden die Schulnoten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache miteinbezogen. Das Ergebnis, das man im Auswahlverfahren erzielt, entscheidet darüber, ob man bei den Behörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Zum Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wird zugelassen, wer
Die Anmeldung zum Auswahlverfahren für die Studienplätze ist voraussichtlich jedes Jahr etwa von April bis Juni/Anfang Juli bayernweit möglich. Anschließend werden nur mehr Restplätze in einzelnen Prüfungsorten bis maximal vier Wochen vor dem Prüfungstermin vergeben. Die Prüfung wird üblicherweise Anfang/Mitte Oktober abgehalten.
Die Prüfung findet bereits ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn statt.
Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").
Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Bayerischer Landespersonalausschuss (siehe BayernPortal)
Stand: 01.09.2025
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