Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Das Anerkennungsverfahren wird in den Prüfungsordnungen der Hochschulen geregelt.
Wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.
Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.
Bei der Antragstellung müssen der Hochschule die für die Anerkennung erforderlichen Informationen über die Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, vorgelegt werden. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 04.09.2026
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