Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums finanzielle Unterstützung für Ihre Ausgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss beantragen.
Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel
Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.
Die Förderungshöhe beträgt 1000 EUR. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen.
Die Förderung können Sie für das Studium an
erhalten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.
Sie können Studienstarthilfe erhalten, wenn
Studienstarthilfe können Sie ausschließlich online beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:
Bayernweite Ergänzung
Sie können sich bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule, beraten lassen.
Zu allgemeinen Fragen kann Ihnen auch die kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 oder per Kontaktformular helfen.
Es gibt folgende Hinweise:
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>Widerspruch</li><li>Klage vor dem Verwaltungsgericht</li></ul>
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 13.12.2025
VG Ebelsbach
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