Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
Das Landratsamt und die kreisfreie Stadt haben bei staatlichen und kommunalen Schulen u. a. folgende Aufgaben:
Im Bereich der kommunalen Schulen ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt daneben auch Dienstherr des Lehrpersonals und trägt den Personalaufwand.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 04.02.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
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