Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.
Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,
Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:
Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich
Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):
Registrierung durch andere Personen:
Freischaltung:
Anmeldung nach dem Freischalten:
Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.
Für die Einsicht entsteht je übermitteltem Datensatz eine Gebühr in Höhe von EUR 4,50. Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist. Die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ist kostenfrei.
Gebühr: 4,5 EUR
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.11.2025
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66