Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.
Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie
Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
Hinweis: Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Antragstellung per Online-Verfahren:
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an,
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Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 17.10.2025
VG Ebelsbach
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