Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.
Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Die Rente wird weitergewährt:
Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:
Sie können eine laufende Rentenzahlung nach einer Rente als Gesamtvergütung online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>Widerspruch</li><li>Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 09.03.2025
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66