Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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