Das Förderverfahren wird derzeit überarbeitet. Aktuelle Informationen zum Jahresbauprogramm 2027 stehen unter "https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung" zur Verfügung. Unten stehende Informationen beziehen sich auf die bis Ende 2026 geltenden Richtlinien.
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.
Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig: 1. Das Vorhaben ist möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle (siehe unter "Für Sie zuständig") abzustimmen. In der Folge kann der Antrag mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. 2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Es fallen keine Kosten an.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.08.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
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(+49) 09522 / 725 66