Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Die Antragstellung sowie der vollständige Bewilligungsvollzug erfolgt digital über die IT-Fachanwendung „Luna.Natur“. Wenden Sie sich für die Einladung zur Registrierung einer Nutzerkennung bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026.
Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.07.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66