Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
In der Regel werden gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert.
Zuwendungsempfänger können Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, sowie Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke oder Träger der Naturparks sein.
Förderfähige Vorhaben sind:
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Anteilfinanzierung im Rahmen der Projektförderung für förderfähige Einzelmaßnahmen.
Die Zuwendung beträgt je nach Maßnahme bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung (Artenschutz für stark gefährdete Rote-Liste-Arten, Maßnahmen in Naturschutz- oder Natura-2000-Gebieten, Aufbau des landesweiten Biotopverbundsystems sowie Streuobstmaßnahmen) sind in begründeten Einzelfällen bis zu 90 % möglich, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Für Moorschutzmaßnahmen kann ausnahmsweise eine 100-%-Förderung bewilligt werden.
EFRE IBW 2021-2027: Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum") stellt die EU dem Freistaat Bayern für den Bereich "Grüne Infrastruktur - Verbesserung der Biodiversität" 19 Mio. Euro bereit. Die Förderung erfolgt nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) unter Beachtung der einschlägigen EFRE-Vorgaben der EU.
Vorhaben auf folgenden Flächen beziehungsweise an folgenden Einzelbestandteilen der Natur:
Ausschlusskriterien:
Wirtschaftliche Tätigkeiten werden nicht gefördert.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Die Antragstellung findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026. Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
<p>Verwaltungsgerichtliche Klage: Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie Klage erheben. Die Frist und das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.</p>
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.08.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66