Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Sie müssen das Ausfuhrzkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
VG Ebelsbach
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