Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2025
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66