Klimaschutz; Beantragung einer Zuwendung

Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.

Aktueller Hinweis zu neuen Anträgen unter "Verfahrensablauf"

Zweck

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • die Erstellung eines Entwicklungskonzepts klimaneutrale Kommune zur Erreichung der Klimaneutralität,
  • Umsetzungsvorhaben aus dem Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune,
  • die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden, dies auch in Kombination mit einem Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen mit Austausch CO2-intensiver Anlagenteile sowie LED-Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.

Antragsberechtigte

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen erhalten.

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

  • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes)
  • bis zu 60 % (für Kommunen unter 2.000 Einwohner oder bei interkommunalen Zusammenschlüssen unter 5.000 Einwohner)
  • bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen)

Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.

Förderanträge sind digital über die Fördermanagementplattform Bayern einzureichen. Der digitale Antrag wird automatisch der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde zugestellt:

  • bei der Regierung von Oberbayern durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Oberbayern und der Oberpfalz,
  • bei der Regierung von Schwaben durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Schwa-ben und Niederbayern sowi
  • bei der Regierung von Unterfranken durch für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Unter-, Mittel- und Oberfranken.

Die zuständige Regierung erteilt auch

  • Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen,
  • entscheidet über den Förderantrag und
  • steht Ihnen auch während des weiteren Verlaufs des Verfahrens für Fragen zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
  • Kostenkalkulation

Gefördert werden nur Vorhaben, für die digital über die Fördermanagementplattform Bayern bis spätestens 31.12.2029 ein entsprechender Förderantrag eingereicht werden.

Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.



Gegen Entscheidungen der jeweils zuständigen Regierung können Rechtsmittel (verwaltungsgerichtliche Klage) eingelegt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 06.08.2026

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