Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.
Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.
Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für
Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:
Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist oder bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Wenn das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist:
Wenn das Kind bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist:
Sie können zudem online oder per Post Kontakt zu der Unfallkasse aufnehmen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>Widerspruch</li><li>Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2025
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66