Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Die Projekte können insbesondere aus den Bereichen kulturelle Integration, Stärkung von Familien und Müttern als Schlüsselrolle im Integrationsprozess sowie Jugend und Ehrenamt kommen. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz bezüglich der Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses wird hingewiesen.
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.
Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung (Kofinanzierung) mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.
Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online beantragen.
Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere MaßnahmenSie können den Verwendungsnachweis für die Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online einreichen.
Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahre (Ende mit Außerkrafttreten der Richtlinie). Der Zuwendungsempfänger kann eine einjahres-, zweijahres- oder dreijahresbezogene Förderung beantragen. Der Antrag ist vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.
<p>Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.</p>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2026
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