Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.
Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.
Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.
Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.
Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung. Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (zu 60 Minuten) wöchentlich pro Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal vier Jahre an bayerischen Schulen im Sinne der Nr. 4.4.2. Die Förderung beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Stunde.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen). Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.
Sie können den Zuwendungsantrag für eine Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online stellen.
Verwendungsbestätigung für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – Außerschulische HausaufgabenhilfeSie können die Auszahlung der Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
<p>Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.</p>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.09.2026
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