Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen unterstützt, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Wirtschaftsgüter. Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere Investitionen:
Im Bereich Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebots verbessern. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Richtline. Im Einzelfall können auch große Unternehmen gefördert werden.
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.
Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) geregelt.
Eine Förderung ist beispielsweise möglich,
Ausschlusskriterien:
Eine Förderung im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn:
In vielen Fällen sind Nutzer und Investor einer Maßnahme identisch, sodass für eine vollständige Antragstellung der Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft, Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) oder/und der Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW-Förderung) ausreichend ist/sind.
Sofern Nutzer und Investor jedoch auseinanderfallen, besteht eine vollständige Antragstellung aus dem Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft, Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung) bzw. dem Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW-Förderung) und dem gesonderten BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens bzw. dem gesonderten GRW-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens.
Hierbei ist zwischen zwei Fall-Konstellationen zu unterscheiden:
Sofern mehr als ein Unternehmen als Nutzer an der Antragstellung beteiligt ist, sind die Angaben des weiteren Unternehmens mittels PDF-Formular anzugeben und am Ende des Onlineantrags des Nutzers unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen.
Im Fall eines weiteren Investors beim Vorliegen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 EStG oder Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG sind die Angaben des weiteren Investors mittels PDF-Formular anzugeben und am Ende des Onlineantrags des Nutzers unter: sonstige Dokumente und Erklärungen hochzuladen.
Bei Vorliegen anderer Gründe des Auseinanderfallens, insbesondere bei Leasing-, Miet- bzw. Pachtverhältnissen ist nur der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens oder/und der GRW-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens durch den weiteren Investor zu stellen. Zusätzliche Angaben mittels PDF-Formular sind hier nicht erforderlich.
Alle Fallgruppen werden in den Online-Formularen entsprechend bereitgestellt.
Für eine wirksame Antragstellung sind vollständig ausgefüllte Antragsformulare grundsätzlich ausreichend.
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
<p>Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Klageverfahrens Klage erhoben werden. </p>
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2026
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