Gaststättenerlaubnis; Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 6 Stunden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Stand: 26.05.2026

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