Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Stand: 01.10.2025

Dienststelle

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

(+49) 09522 / 725 0

(+49) 09522 / 725 66

info@ebelsbach.de

Kontaktslider

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

info@ebelsbach.de

 

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr