Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen

Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Erlaubnisinhaber oder Betriebsinhaber, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

In der Anzeige muss angegeben werden,

  • wer mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist und
  • wer die nach § 21 SprengG verantwortliche Person ist.

Die verantwortlichen Personen haben den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mindestens eine über 21 Jahre alte Person ist schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen.

Als verantwortliche Personen kommen z. B. Geschäftsinhaber, Betriebsleiter, Niederlassungsleiter oder Abteilungsleiter in Frage, die über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Kenntnisse (z.B. Befähigungsschein) verfügen.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk der Betrieb oder die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.

Die Aufnahme der Tätigkeit muss mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden.

keine

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 22.04.2026

Dienststelle

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

(+49) 09522 / 725 0

(+49) 09522 / 725 66

info@ebelsbach.de

Kontaktslider

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

info@ebelsbach.de

 

Öffnungszeiten Verwaltung

Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr