Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern an einem Wochenendseminar teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung beantragen.
Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.
Gefördert werden Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung, die Eltern, Alleinerziehenden, Pflegeeltern und werdenden Eltern durch Seminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen praxisnahe Informationen, Beratung und Unterstützung vermitteln. Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen: - Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern - Pflegeeltern - Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)
Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern; Pflegeeltern; Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.
Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Ausschlusskriterien:
Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
(Eine verbindliche Buchung darf nur nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden. Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen.)
Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden. Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen.
Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an den Veranstalter oder an eine andere Person.
Die Antragsfrist beträgt 3 Woche(n). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung der Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Bestätigung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wurde.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.
Widerspruchsverfahren (fakultatives), verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.07.2026
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