Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen:
Es gibt keine Fristen.
Für die Bearbeitung des Antrages: in der Regel 12 bis18 Monate. Je nach Einzelfall sind aufwendige Ermittlungen vorzunehmen.
Hinweise:
Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Gebühr: 255 EUR
Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Gebühr: 51 EUR
Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 255 EUR
Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 51 EUR
<ul><li>Widerspruch</li></ul>
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2026
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