Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Die einmaligen Leistungen werden (teilweise) in der Zuständigkeit der kommunalen Träger, also der kreisfreien Städte und Kreise, erbracht. Die Höhe der Leistungen kann daher regional unterschiedlich sein.
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Sie haben keine Kosten zu tragen.
<ul><li>Widerspruch</li><li>Eilverfahren vor dem Sozialgericht</li><li>Klage vor dem Sozialgericht</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2026
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